http://dtjnlb5axqpfznluni2lfqz7q5zu6h5o3ktdx4chjfd7iqazfq6eg4ad.onion/chronologie.html
Konkret bedeutet dies, der Beschuldigte sei im Zeitraum vom 8. Oktober 2019 bis zum 8. Januar 2020, vom 22. Januar bis 12. Februar 2020, sowie vom 10. Juni bis zum 24. Juni 2020 mit Maßnahmen gemäß §100 StPO überwacht worden. Insgesamt wurden für die Maßnahmen drei Beschlüsse für die genannten Zeiträume ausgefertigt.